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Küche&Co informiert Sondernewsletter zu Corona-Themen
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Liebe Franchisepartner*innen,
im heutigen Newsletter liegt unser Fokus auf Informationen zu Staatshilfen und möglichem Kosten Einsparpotenzial. Details lesen Sie weiter unten.
Diese Woche finden zudem die virtuellen ERFA-Sessions statt. Wir freuen uns sehr auf den Austausch mit Ihnen.
Beste Grüße aus Hamburg
Ihr Küche&Co Team
P.S.: Wünschen Sie weitergehende Informationen bzw. haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an uns.
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Finanzen und Liquidität „Überbrückungshilfe III“
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Um Überbrückungshilfen vom Staat zu erhalten werden die fakturierten Umsätze der einzelnen Kalendermonate des Jahr 2019 mit den Monaten in 2020 verglichen.
Sollten Sie hier aufgrund der Krise und der Lockdowns schlechtere Umsätze als im Vorjahresmonat generiert haben, besteht die Möglichkeit die „Überbrückungshilfe III“ zu beantragen.
Mögliche Umsatzrückgänge sollen demnach wie folgt berücksichtigt werden:
- 30% - 50% Umsatzeinbruch = 40% Förderung der Fixkosten
- 50-70% Umsatzeinbruch = 60% Förderung der Fixkosten
- Mehr als 70% Umsatzeinbruch = 90 % Förderung der Fixkosten
Für eine Beantragung sollten Sie auf Ihren Steuerberater zugehen, der die Voraussetzungen prüfen kann und Antragstellung übernimmt.
Einen Überblick zur „Überbrückungshilfe III“ finden Sie unter dem folgenden Link
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Finanzen und Liquidität Kurzarbeitergeld
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Auch das Thema Kurzarbeit kann ein Hebel sein um unmittelbar Kosten zu sparen und Arbeitsplätze zu sichern.
Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Beantragung finden Sie hier
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Finanzen und Liquidität Mietkosten
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Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zu Miet- und Pachtverhältnissen während der Covid-19-Pandemie auf den Weg gebracht und mittlerweile beschlossen.
Sinnvoll kann es sein eine Art „Corona-Regelung“ in den Mietverträgen zu implementieren. Damit wird klargestellt, dass sich die Parteien im Falle eines erneuten Lockdowns die Anwendung des § 313 BGB offenhalten. Andernfalls könnte bei künftigen Lockdowns entgegengehalten werden, dass Sie den neuen Mietvertrag, dessen Anpassung Sie begehren, ohne jegliche Corona-Klausel und in Kenntnis einer möglichen globalen Pandemie geschlossen haben, sodass dann § 313 BGB (die Pandemie ist in diesem Fall – wie gesagt – nicht mehr unvorhersehbar) nicht mehr anwendbar wäre.
Grundsätzlich ist es durchaus zu empfehlen auch im jetzigen Lockdown ein Gespräch zur Mietminderung und/oder Mietaufschub zu führen.
Wichtig ist in beiden Fällen eine kooperative Gesprächsführung um auch zukünftig ein gesundes und gutes Verhältnis zum Vermieter gewährleisten zu können.
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In eigener Sache Küche&Co mehrfach ausgezeichnet
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Das Jahr hat kaum begonnen: Küche&Co ist mehrfach ausgezeichnet. Unser Dank geht an Sie, denn Sie bringen erstklassige Leistung und Service im täglichen Umgang mit den Kunden. Konkret heißt das,
Küche&Co
- wird überdurchschnittlich oft von Kunden weiterempfohlen. So belegt es das BILD Siegel Kundenempfehlung 2020, hier gehts zu den Studienergebnissen gehts hier
- ist Deutscher Champion in der Branche Küchenfachmärkte. Details zur WELT-Studie lesen Sie hier
- beweist sehr gute unternehmerische Verantwortung. Details der WELT-Studienergebnisse hier
Selbstverständlich greifen wir die Auszeichnungen auf Social Media auf. Die Siegel Nutzungsrechte werden wir jedoch nicht erwerben. Grund dafür ist unsere "3 Siegel Strategie". Seit Jahren fokussieren wir uns auf WELT Service Champion, WELT Digital Champion und FOCUS MONEY Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis - vorausgesetzt wir gewinnen die Auszeichnungen wieder. Die drei Siegel sind am Markt langjährig etabliert und genießen eine hohe Glaubwürdigkeit bei den Kunden. Von dem Wiedererkennungswert haben Sie als Küche&Co Studio langfristig mehr.
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Herausgeber und Verantwortlicher
Küche&Co GmbH - a member of the otto group
Werner-Otto-Str. 1-7
22179 Hamburg
Telefon: 040/64611185
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Geschäftsansässig unter der vorgenannten Anschrift, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 58407); Umsatzsteuer-ID nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes: DE 176663879, Steuernummer 27/640/00040.
Impressum: www.kueche-co.de/impressum
Geschäftsführer: Herr André Pape & Herr Niels Jacobsen.
Unsere komplette Auswahl an Küchen erhalten Sie in einem unserer Küche&Co-Studios in Ihrer Nähe. Der Vertrag zum Kauf einer Küche wird grundsätzlich im Küche&Co-Studio geschlossen. Alle Aufträge unterliegen den AGB, welche Sie vor Ort in unseren Studios ausgehändigt bekommen.
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