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  Küche&Co informiert 
BITTE LESEN: Wichtige Neuigkeiten!
 
    Liebe Franchisepartnerinnen und Franchisepartner,

mit diesem Newsletter gibt es einen Überblick über die aktuellsten Themen für Euch:

Zentralgesteuertes Kampagnenthema - September Schnelllieferzeiten
✓ Zentralgesteuertes Kampagnenthema - Wir erzählen keine Märchen
✓ MEHR GELD FÜR EUCH: Energiekostenpauschale für Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen
✓ Neues Siegel — Digital Champions



Viele Grüße
Euer Küche&Co Team
   
 
    Schnell-Lieferzeiten    
       
    Nach den Betriesferien der Küchenhersteller werden wir im September für alle Studios die Schnell-Lieferung bewerben. Damit sprechen wir die Menschen an, die ihre Küche etwas dringender benötigen. 

Wichtig: Die Schnell-Lieferung gilt für die Lieferanten Nobilia und die Baumanngruppe. Voraussetzung zur Nutzung der Schnell-Lieferzeiten ist eine EDI-Bestellung. 20 Tage entsprechen dabei 20 Werktagen.

Folgende Bedingungen werden immer angegeben:
*Dieses Angebot gilt nur in teilnehmenden Küche&Co-Studios. Ohne Schnelllieferaufpreis, Lieferzeit ab Bestelleingang im Werk, ausgenommen Betriebsferien, vorbehaltlich Bonitätsprüfung und Finanzierungsfreigabe, 20 Tage entsprechen 20 Werktagen. Exklusive Montage; Montage nach freier Kapazität.

Auf folgenden Kanälen wird die Kampagne beworben: 
- Website
- Instagram / Facebook / Pinterest
- Google Anzeigen

Fensteraufkleber und Plakate erhaltet ihr zum 31.08.


Eine Auswahl der Motive, die wir für die Kampagne einsetzen, findet ihr zur Info hier.
 
   
 
    Zentralgesteuertes Kampagnenthema - Wir erzählen keine Märchen    
       
    Wir heben uns von der Großfläche ab, denn wir erzählen keine Märchen! Aufgrund Ihrer sehr positiven Resonanz auf unsere bereits vorhandene Märchenkampagne, haben wir jetzt weitere Motive zu diesem Thema erarbeitet. Die grundsätzliche Aussage der unterschiedlichen Motive ist stets „Wir erzählen keine Märchen – faire Preise statt Scheinrabatte“.

Folgende Märchenmotive haben wir neugestaltet:
- Hexenmotiv (Hänsel und Gretel / Hokus Pokus)
- Rumpelstilzchen
- Pinocchio
- Baron Münchhausen – der Lügenbaron

Der Fokus dieser Kampagne liegt auf der Generierung von neuen Leads. Die vier Motive werden wir zentralseitig von September bis November auf allen Social-Media-Kanälen schalten.
Möchtet ihr die Social-Media-Kampagne noch regional durch Print verstärken? Kein Problem – das Motiv „Hänsel und Gretel“ ist als Vorlage für Plakat, Anzeige und Fensterkleber wie gewohnt im Mediashop hinterlegt.
Schau gleich mal nach – einfach klicken und bestellen!

Für individuelle Formate wendet euch gerne an Sabrina.
 
Im Mediashop anschauen
   
 
    Neues Siegel — Digital Champions    
       
    Digital stets nah am Kunden zu sein ist für viele Unternehmen noch eine Herausforderung. Dass Küche&Co diese Herausforderung sehr gut meistert, zeigt die aktuelle Studie „Digital-Champions 2023“. Aus dieser geht Küche&Co mit der Auszeichnung Digital-Champion (GOLD-Medaillenrang im Gesamtranking aller Unternehmen) und Nr. 1 der Branche „Küchenmärkte“ hervor.

ServiceValue hat die Studie in Kooperation mit der Tageszeitung DIE WELT inzwischen zum sechsten Mal durchgeführt. Berücksichtigt wurden dabei 1.902 Unternehmen aus 153 Branchen.

Vielen Dank, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen!
Wir tauschen das neue Siegel in der Kommunikation gegen das alte Siegel aus.

Für eure Signatur findet ihr die Vorlage aller Siegel einmal zum Download
   
 
    Küche&Co Allgemein
MEHR GELD FÜR EUCH:
Energiekostenpauschale für Kleinstunternehmen & Kleinunternehmen
   
       
   
Mit der Energiekostenpauschale unterstützt die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen, die mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben. Nachfolgend findet Ihr die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst:
 
Wer ist förderfähig?
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, deren Mindestjahresumsatz bei mehr als 10.000 Euro und weniger als 400.000 Euro liegt.
 
Wie hoch ist die Förderung?
Ihr könnt eine Pauschalförderung in Höhe von 110 Euro bis maximal 2.475 Euro erwarten; diese wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
 
Für welchen Zeitraum kann die Förderung beantragt werden?
Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Ihr habt die Möglichkeit zwischen drei Förderperioden zu wählen:
·         1. Februar bis 31. Dezember 2022,
·         1. Februar bis 30. September 2022 oder
·         1. Oktober bis 31. Dezember 2022.
Pro Unternehmen kann allerdings nur ein Antrag gestellt werden.
 
Abgrenzung zum Energiekostenzuschuss des Austria Wirtschaftsservice (aws)
Die Energiekostenpauschale zielt darauf ab, Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen, die die Förderuntergrenze von 2.750 Euro beim Energiekostenzuschuss der aws nicht erreicht haben.
Es ist jedoch nicht möglich für denselben Zeitraum Energiekostenzuschuss UND Energiekostenpauschale zu beantragen.
 
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP) und ist ab 8. August 2023 bis
30. November 2023 möglich. Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden.
 
Was könnt ihr vorbereitend für die Beantragung der Energiekostenpauschale tun?
1.       Selbstcheck durchführen: Mit diesem Selbst-Check prüfen, ob die Voraussetzung für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen.
2.       Falls noch nicht vorhanden: Handysignatur und Zugang zum Unternehmensserviceportal (https: www.usp.gv.at) einrichten
3.       Prüfen, ob alle Daten und die Branchenzuordnung im Unternehmensserviceportal korrekt sind.
4.       Eine genaue Beschreibung für den Ablauf findet ihr hier.
 
Weitere Informationen zur Energiekostenpauschale und die Möglichkeit zur Einreichung findet ihr im Folgenden.
 
 
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