Neue Energieeffizienzklassen ab 2021: A bis G statt A+++

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Sparsame Elektrogeräte im Haushalt entlasten den Geldbeutel und schonen die Umwelt. Seit dem 1. März 2021 gelten in Europa neue Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte. Was sich mit dem neuen Energielabel ändert und worauf Verbraucher in Zukunft achten sollten, zeigt der folgende Beitrag.

Das erste EU-weit gültige Energielabel wurde 1995 eingeführt. Durch die Einteilung der Elektrogeräte je nach Stromverbrauch in die Klassen A bis G sollte Verbraucher eine Entscheidungshilfe beim Kauf von Elektrogeräten an die Hand gegeben werden. Anhand des Ampelsystems mit den Farben Rot bis Grün und den Klassen von A bis G sollten Verbraucher sofort erkennen können, welches Gerät sparsam im Verbrauch ist. Auf Grundlage dieser Informationen kann dann eine bewusste Kaufentscheidung für ein energiesparendes Gerät gefällt werden.

Das neue Energielabel ist ab
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Die Hersteller sollten durch die Abstufung dazu animiert werden, ihre Geräte kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das heißt, in erster Linie den Energieverbrauch und später auch den Wasserverbrauch bei Waschmaschinen und Spülmaschinen zu senken. Diese ursprüngliche Intention wurde mit dem EU-Energielabel voll und ganz erreicht. Laut Angaben der EU-Kommission nutzen heute rund 85 % der Käufer und Käuferinnen das Energielabel als Grundlage für ihre Kaufentscheidung. Geräte, die in den unteren Klassen E bis F eingeordnet wurden, waren schließlich praktisch unverkäuflich. Durch diesen von Verbrauchern ausgelösten Druck haben die Hersteller ihre Geräte so weit verbessert, dass die ursprünglich höchste Klasse, die Energieeffizienzklasse A, schon nach wenigen Jahren den deutlich verbesserten Geräten nicht mehr Rechnung tragen konnte. Daher wurde das Label ab dem Jahr 2010 Schritt für Schritt um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert.

Was ändert sich beim neuen EU-Energielabel?

Obwohl sich das alte und das neue Label auf den ersten Blick nur wenig voneinander unterscheiden, bringt das neue EU-Energielabel eine Reihe von Veränderungen mit sich. Für die Bewertungen einzelner Geräte wurden die Prüfverfahren, auf denen die Einordnung beruht, grundsätzlich überarbeitet. Dadurch soll die Verwendung der Geräte im Alltag besser berücksichtigt und dem tatsächlichen Verbrauch im Alltag entsprechende Werte angegeben werden. Darüber hinaus wird beim neuen EU-Energielabel nicht mehr nur der Jahresverbrauch eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine angegeben. Weitere Informationen wie beispielsweise die Laufzeit von Energiesparprogrammen, das Betriebsgeräusch bei Waschmaschinen oder das Fassungsvermögen ist auf dem neuen Label ebenfalls zu finden. Bei Fernsehern werden zusätzlich die Bildschirmdiagonale sowie der Gesamtstromverbrauch in Kilowattstunden für eine Nutzungsdauer von 1.000 Stunden angegeben.

Direkter Vergleich des neuen mit dem alten Energielabel

Grundsätzlich verändert wurden das Ampelsystem und die Anzahl der Energieeffizienzklassen. Wie beim ersten Label 1995 zeigt das aktuelle Label wiederum nur 7 Energieeffizienzklassen von A bis G. Die+ Klassen sind beim neuen Label ersatzlos gestrichen worden. Das heißt, besonders energieeffiziente Elektrogeräte, die bis Ende Februar 2021 in die Klasse A+++ eingeordnet wurden, finden sich jetzt in einer deutlich niedrigeren Klasse wieder. Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Energieeffizienzklassen des alten und des neuen EU-Energielabels.

                A

A+++     B

A++       C

A+          D

A             E

B             F

C             G

D             G

Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, dass die alten Klassen E bis F ersatzlos entfallen sind. Ohnehin waren in diesen Klassen praktisch keine neuen Elektrogeräte mehr eingeordnet. Je nachdem, wie sparsam ein altes Gerät der Klasse A+++ beim Energieverbrauch ist, kann es beim neuen Label in die Klasse B aber auch geringer eingestuft werden. Der Grund hierfür ist, dass Elektrogeräte der alten Klasse A+++ teilweise erhebliche Unterschiede beim Stromverbrauch aufweisen.

Es ist daher möglich, dass ein aktuell in der obersten Effizienzklasse eingeordnetes Gerät je nach Bewertung anderer Kriterien in die neue Klasse C oder auch D eingeordnet wird. In der neuen Klasse A werden in der näheren Zukunft keine Elektrogeräte zu finden sein. Verbraucherzentralen gehen sogar davon aus, dass in absehbarer Zeit beispielsweise kein Kühlschrank die Anforderungen der neuen Klasse B erfüllen wird. Die aktuell sparsamsten Geräte unter den Kühlschränken werden wahrscheinlich alle zunächst in der Klasse C zu finden sein. Die Herabstufung in eine geringere Effizienzklasse beim neuen EU-Energielabel bedeutet nicht, dass die aktuellen Geräte jetzt mehr Energie verbrauchen oder die Hersteller schlechtere Geräte produzieren.

Mehr Verbraucherfreundlichkeit durch QR-Code

Eine weitere wichtige Neuerung beim EU-Energielabel betrifft den QR-Code. Auf den neuen Labeln ist jetzt ein QR-Code aufgedruckt. Mithilfe des QR-Codes können Verbraucher*innen weitere Informationen über das jeweilige Elektrogerät erhalten. Die Informationen sind in einer neu eingerichteten europäischen Produktdatenbank mit Namen „EPREL“ hinterlegt. Die Hersteller sind dazu verpflichtet detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Gerät in dieser Datenbank zu hinterlegen. Seit Anfang März dieses Jahres ist diese Datenbank öffentlich zugänglich. Um die Daten abzurufen, muss der Code mit dem Smartphone gescannt werden.

Ab wann und für welche Geräte gilt das neue Energielabel der EU?

Das neue Energielabel der EU wird nicht für alle Produktgruppen gleichzeitig eingeführt. Seit dem 1. März gilt das Energielabel für:

·         Waschmaschinen

·         Waschtrockner

·         Geschirrspülmaschinen

·         Kühlschränke und Gefriergeräte

·         Monitore, Fernseher und Display

Ab dem 1. September 2021 gilt das neue Leben dann für Leuchtmittel. Weitere Elektrogeräte wie Staubsauger, Backöfen oder Wäschetrockner müssen ab 2024 das neue Energielabel tragen. Für Heizungen ist die Einführung 2026 vorgesehen. Letztendlich soll die Umstellung bis zum Jahr 2030 vollständig abgeschlossen sein.

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